Rechtsprechung
   BSG, 19.04.2017 - B 13 R 339/16 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,14793
BSG, 19.04.2017 - B 13 R 339/16 B (https://dejure.org/2017,14793)
BSG, Entscheidung vom 19.04.2017 - B 13 R 339/16 B (https://dejure.org/2017,14793)
BSG, Entscheidung vom 19. April 2017 - B 13 R 339/16 B (https://dejure.org/2017,14793)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,14793) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 62 SGG, § 103 SGG, § 116 S 2 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Aufklärungsrüge - Sachverständigengutachten - vermeintlicher weiterer Erläuterungs- bzw Aufklärungsbedarf

  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsminderung; Ladung eines Sachverständigen zum Termin; Anregung eines Prozessbeteiligten zur Ladung; Rechtzeitige Anregung

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Aufklärungsrüge - Sachverständigengutachten - vermeintlicher weiterer Erläuterungs- bzw Aufklärungsbedarf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Rüge des Verfahrensmangels einer Verletzung der Aufklärungspflicht; Weiterer Erläuterungs- bzw. Aufklärungsbedarf zu einem Sachverständigengutachten

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Aufklärungsrüge - Sachverständigengutachten - vermeintlicher weiterer Erläuterungs- bzw Aufklärungsbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 16.01.1986 - 4b RV 27/85
    Auszug aus BSG, 19.04.2017 - B 13 R 339/16 B
    Zwar wird mit § 411 Abs. 3 ZPO die Befugnis des Prozessgerichts statuiert, von sich aus, "von Amts wegen", also ohne Anregung oder Antrag eines Beteiligten den Sachverständigen zum Termin zu laden und dort zu hören, um fehlerhafte tatsächliche Annahmen, Lücken oder Widersprüche im Gutachten in Gegenwart der Beteiligten mündlich zu erörtern und nach Möglichkeit auszuräumen (BSG Urteil vom 16.1.1986 - 4b RV 27/85 - SozR 1750 § 411 Nr. 2 S 2; vgl auch BSG Beschluss vom 11.10.1988 - 5 BJ 250/88 - Juris RdNr 4) .

    Diese Anregung ("Antrag") muss aber bestimmten Anforderungen entsprechen: Sie muss Ausführungen enthalten, aufgrund derer sich das Gericht schlüssig werden kann, ob es überhaupt Anlass hat, den Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zum Termin zu laden; die Anregung muss zumindest bei einem anwaltlich vertretenen Kläger im Rahmen seiner Mitwirkungsobliegenheit regelmäßig so rechtzeitig nach Erstattung des schriftlichen Gutachtens beim Prozessgericht eingebracht werden, dass dieses entsprechend der Konzentrationsmaxime (vgl § 106 Abs. 2 SGG) in der Lage ist, den Sachverständigen noch zum nächsten Termin zu laden und die Streitsache in einer mündlichen Verhandlung zu erledigen (vgl BSG Urteil vom 16.1.1986 - 4b RV 27/85 - SozR 1750 § 411 Nr. 2 S 2 f) .

    Einen Antrag, der den vorgenannten Anforderungen nicht genügt, kann das Prozessgericht ablehnen, ohne dass es das ihm durch § 411 Abs. 3 ZPO eingeräumte Ermessen überschreitet (vgl BSG Urteil vom 16.1.1986 - 4b RV 27/85 - SozR 1750 § 411 Nr. 2 S 3) .

  • BVerfG, 29.08.1995 - 2 BvR 175/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 19.04.2017 - B 13 R 339/16 B
    Grundsätzlich steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es einen Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens laden will (vgl BVerfG Beschluss vom 29.8.1995 - 2 BvR 175/95 - Juris RdNr 29) .

    Aufzuzeigen ist insoweit vielmehr, dass der erkannte weitere Aufklärungsbedarf in Auseinandersetzung mit dem (bzw den) bereits vorliegenden Gutachten näher erläutert und auf noch konkret erläuterungsbedürftige Punkte, die das LSG in seine Ermessensprüfung hätte einbeziehen müssen, hingewiesen wurde (vgl BVerfG Beschluss vom 29.8.1995 - 2 BvR 175/95 - Juris RdNr 29) .

  • BSG, 11.10.1988 - 5 BJ 250/88
    Auszug aus BSG, 19.04.2017 - B 13 R 339/16 B
    Die Ermessensentscheidung unterliegt jedoch revisionsrechtlicher Überprüfung dahin, ob das Berufungsgericht von seinem Ermessen rechtsfehlerhaft Gebrauch gemacht hat (stRspr, zB BSG Beschluss vom 11.10.1988 - 5 BJ 250/88 - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 3.3.1999 - B 9 VJ 1/98 B - Juris RdNr 7) .

    Zwar wird mit § 411 Abs. 3 ZPO die Befugnis des Prozessgerichts statuiert, von sich aus, "von Amts wegen", also ohne Anregung oder Antrag eines Beteiligten den Sachverständigen zum Termin zu laden und dort zu hören, um fehlerhafte tatsächliche Annahmen, Lücken oder Widersprüche im Gutachten in Gegenwart der Beteiligten mündlich zu erörtern und nach Möglichkeit auszuräumen (BSG Urteil vom 16.1.1986 - 4b RV 27/85 - SozR 1750 § 411 Nr. 2 S 2; vgl auch BSG Beschluss vom 11.10.1988 - 5 BJ 250/88 - Juris RdNr 4) .

  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R

    Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel,

    Auszug aus BSG, 19.04.2017 - B 13 R 339/16 B
    Hierzu gehört ua auch, dass in der Beschwerdebegründung dargelegt wird, dass er einen hierauf gerichteten Antrag mit objektiv sachdienlichen Fragen - wobei es hier im Gegensatz zur Aufklärungsrüge nicht allein auf den Rechtsstandpunkt des LSG ankommt (vgl Senatsbeschluss vom 16.6.2016 - B 13 R 119/14 B - Juris RdNr 12 f; P. Becker, SGb 2007, 328, 335) - innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erstattung des Gutachtens und hier insbesondere rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung gestellt hat (zu diesem und zu den weiteren Darlegungsanforderungen an eine Rüge der Verletzung des Fragerechts vgl zB Senatsbeschlüsse vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - Juris RdNr 8; vom 7.2.2013 - B 13 R 71/12 B - Juris RdNr 17; vom 7.8.2014 - B 13 R 439/13 B - Juris RdNr 10 und vom 15.9.2015 - B 13 R 201/15 B - Juris RdNr 7; BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 VS 2/99 R - Juris RdNr 20; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 118 RdNr 12e) .
  • BSG, 03.03.1999 - B 9 VJ 1/98 B

    Befragung des Sachverständigen durch Verfahrensbeteiligte

    Auszug aus BSG, 19.04.2017 - B 13 R 339/16 B
    Die Ermessensentscheidung unterliegt jedoch revisionsrechtlicher Überprüfung dahin, ob das Berufungsgericht von seinem Ermessen rechtsfehlerhaft Gebrauch gemacht hat (stRspr, zB BSG Beschluss vom 11.10.1988 - 5 BJ 250/88 - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 3.3.1999 - B 9 VJ 1/98 B - Juris RdNr 7) .
  • BVerfG, 29.05.2013 - 1 BvR 1522/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Form der

    Auszug aus BSG, 19.04.2017 - B 13 R 339/16 B
    Dies ist jedoch erforderlich, denn eine nochmalige mündliche Befragung des Sachverständigen zu bereits schriftlich im Rahmen der Gutachtenerstattung vorgelegten und beantworteten Fragen muss im Rahmen einer auf §§ 103, 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm § 411 Abs. 3 ZPO gestützten Aufklärungsrüge nicht schon deshalb erfolgen, weil der Kläger subjektiv noch weiteren Erläuterungs- bzw Aufklärungsbedarf zu bereits beantworteten Fragen gesehen haben mag (vgl BVerfG Beschluss vom 29.5.2013 - 1 BvR 1522/12 - Juris RdNr 2 ) .
  • BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 18/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 19.04.2017 - B 13 R 339/16 B
    Hinsichtlich der "Rechtzeitigkeit" und der "Begründungstiefe" der Anregung mag dann etwas anderes gelten, wenn das LSG einem Beteiligten erst in der mündlichen Verhandlung eröffnet hat, dass es der für ihn günstigen Beurteilung eines Sachverständigen nicht folgen wolle (vgl BSG Beschluss vom 25.10.2012 - B 9 SB 18/12 B - Juris RdNr 8) .
  • BSG, 07.08.2014 - B 13 R 439/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Verletzung des

    Auszug aus BSG, 19.04.2017 - B 13 R 339/16 B
    Hierzu gehört ua auch, dass in der Beschwerdebegründung dargelegt wird, dass er einen hierauf gerichteten Antrag mit objektiv sachdienlichen Fragen - wobei es hier im Gegensatz zur Aufklärungsrüge nicht allein auf den Rechtsstandpunkt des LSG ankommt (vgl Senatsbeschluss vom 16.6.2016 - B 13 R 119/14 B - Juris RdNr 12 f; P. Becker, SGb 2007, 328, 335) - innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erstattung des Gutachtens und hier insbesondere rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung gestellt hat (zu diesem und zu den weiteren Darlegungsanforderungen an eine Rüge der Verletzung des Fragerechts vgl zB Senatsbeschlüsse vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - Juris RdNr 8; vom 7.2.2013 - B 13 R 71/12 B - Juris RdNr 17; vom 7.8.2014 - B 13 R 439/13 B - Juris RdNr 10 und vom 15.9.2015 - B 13 R 201/15 B - Juris RdNr 7; BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 VS 2/99 R - Juris RdNr 20; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 118 RdNr 12e) .
  • BSG, 16.06.2016 - B 13 R 119/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Verletzung des

    Auszug aus BSG, 19.04.2017 - B 13 R 339/16 B
    Hierzu gehört ua auch, dass in der Beschwerdebegründung dargelegt wird, dass er einen hierauf gerichteten Antrag mit objektiv sachdienlichen Fragen - wobei es hier im Gegensatz zur Aufklärungsrüge nicht allein auf den Rechtsstandpunkt des LSG ankommt (vgl Senatsbeschluss vom 16.6.2016 - B 13 R 119/14 B - Juris RdNr 12 f; P. Becker, SGb 2007, 328, 335) - innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erstattung des Gutachtens und hier insbesondere rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung gestellt hat (zu diesem und zu den weiteren Darlegungsanforderungen an eine Rüge der Verletzung des Fragerechts vgl zB Senatsbeschlüsse vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - Juris RdNr 8; vom 7.2.2013 - B 13 R 71/12 B - Juris RdNr 17; vom 7.8.2014 - B 13 R 439/13 B - Juris RdNr 10 und vom 15.9.2015 - B 13 R 201/15 B - Juris RdNr 7; BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 VS 2/99 R - Juris RdNr 20; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 118 RdNr 12e) .
  • BSG, 15.09.2015 - B 13 R 201/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Antrag auf Anhörung eines

    Auszug aus BSG, 19.04.2017 - B 13 R 339/16 B
    Hierzu gehört ua auch, dass in der Beschwerdebegründung dargelegt wird, dass er einen hierauf gerichteten Antrag mit objektiv sachdienlichen Fragen - wobei es hier im Gegensatz zur Aufklärungsrüge nicht allein auf den Rechtsstandpunkt des LSG ankommt (vgl Senatsbeschluss vom 16.6.2016 - B 13 R 119/14 B - Juris RdNr 12 f; P. Becker, SGb 2007, 328, 335) - innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erstattung des Gutachtens und hier insbesondere rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung gestellt hat (zu diesem und zu den weiteren Darlegungsanforderungen an eine Rüge der Verletzung des Fragerechts vgl zB Senatsbeschlüsse vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - Juris RdNr 8; vom 7.2.2013 - B 13 R 71/12 B - Juris RdNr 17; vom 7.8.2014 - B 13 R 439/13 B - Juris RdNr 10 und vom 15.9.2015 - B 13 R 201/15 B - Juris RdNr 7; BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 VS 2/99 R - Juris RdNr 20; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 118 RdNr 12e) .
  • BSG, 07.02.2013 - B 13 R 71/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - beratungsärztlicher Dienst des

  • BSG, 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - weiteres Gutachten -

  • BSG, 10.10.2017 - B 13 R 65/15 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge; Unbeachteter Beweisantrag

    Sein Vortrag erfüllt aber nicht die Anforderungen an eine diesbezügliche Sachaufklärungsrüge (vgl hierzu Senatsbeschluss vom 19.4.2017 - B 13 R 339/16 B - Juris RdNr 6 ff).

    Aufzuzeigen ist vielmehr, dass der erkannte weitere Aufklärungsbedarf in Auseinandersetzung mit dem bereits vorliegenden Gutachten näher erläutert und das Berufungsgericht auf noch konkret erläuterungsbedürftige Punkte, die es in seine Ermessensprüfung hätte einbeziehen müssen, hingewiesen wurde (vgl Senatsbeschluss vom 19.4.2017 - B 13 R 339/16 B - Juris RdNr 11 mwN).

    Aufzuzeigen ist darüber hinaus, inwiefern das LSG ausgehend von seiner Rechtsansicht von einer erneuten Äußerung der Sachverständigen neue entscheidungserhebliche Erkenntnisse hätte erwarten können (vgl Senatsbeschluss vom 19.4.2017 - B 13 R 339/16 B - Juris RdNr 12).

  • BSG, 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Denn sie verknüpft ihr Vorbringen ausschließlich mit der unterlassenen Nachfrage zum potenziellen Rügeverzicht durch die Beklagte und nicht mit einer Verletzung ihres Gehörs, zB durch eine Überraschungsentscheidung des LSG oder Beeinträchtigung ihres Fragerechts gegenüber dem Sachverständigen (s hierzu im Einzelnen BSG Beschluss vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - Juris RdNr 9 ff mwN; BSG Beschluss vom 19.4.2017 - B 13 R 339/16 B - Juris RdNr 5 ff) .
  • BSG, 18.06.2018 - B 9 V 1/18 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    b) Soweit der Kläger auch eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht nach §§ 103, 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm § 411 Abs. 3 ZPO darin sehen sollte, dass das LSG seinem Antrag, den Sachverständigen Prof. Dr. Dr. D. zur mündlichen Befragung seines Gutachtens zum Termin zu laden, zu Unrecht nicht nachgegangen sei, kann zwar eine gerügte Nicht-Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens in der mündlichen Verhandlung auch ein Aufklärungsmangel des LSG sein (vgl hierzu BSG Beschluss vom 19.4.2017 - B 13 R 339/16 B - Juris RdNr 10 ff).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2019 - L 9 R 2081/18

    Erstattung eines Eigenanteils für eine Versorgung mit einem digitalen Hörgerät

    Grundsätzlich steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es einen Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens laden will (s. hierzu und zum Folgenden mit weiteren Nachweisen BSG, Beschluss vom 19.04.2017 - B 13 R 339/16 B -, Juris).

    Unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, steht jedem Beteiligten gemäß §§ 116 Satz 2 SGG, 118 Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (stRspr, s. hierzu und zum Folgenden nur BSG, Beschlüsse vom 16.04.2018 - B 9 V 8/18 B - und vom 19.04.2017 a.a.O., Juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 02.07.2018 - L 9 R 4911/17
    Grundsätzlich steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es einen Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens laden will (s. hierzu und zum Folgenden mit weiteren Nachweisen BSG, Beschluss vom 19.04.2017, B 13 R 339/16 B; Juris).

    Unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, steht jedem Beteiligten gemäß § 116 Satz 2 SGG, § 118 Abs. 1 S 1 SGG i.V.m. § 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (stRspr, s. hierzu und zum Folgenden nur BSG, Beschluss vom 16.04.2018, B 9 V 8/18 B; BSG, Beschluss vom 19.04.2017 a.a.O., Juris).

  • BSG, 16.04.2018 - B 9 V 8/18 B

    Anerkennung von Erfrierungen als Folge einer Wehrdienstbeschädigung

    Diese Anregung ("Antrag") muss aber bestimmten Anforderungen entsprechen: Sie muss Ausführungen enthalten, aufgrund derer sich das Gericht schlüssig werden kann, ob es überhaupt Anlass hat, den Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zum Termin zu laden (BSG Beschluss vom 19.4.2017 - B 13 R 339/16 B - Juris RdNr 8).
  • LSG Hessen, 27.01.2023 - L 9 U 130/20

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Insbesondere muss eine nochmalige mündliche Befragung des Sachverständigen zu bereits schriftlich im Rahmen der Gutachtenerstattung vorgelegten Fragen im Rahmen einer Aufklärungsrüge nicht schon deshalb erfolgen, weil der Kläger subjektiv noch weiteren Erläuterungs- bzw. Aufklärungsbedarf zu bereits beantworteten Fragen sieht (BSG vom 19. April 2017 - B 13 R 339/16 B).
  • LSG Hessen, 12.11.2018 - L 9 U 213/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Weiterzahlung von Verletztenrente -

    Insbesondere muss eine nochmalige mündliche Befragung des Sachverständigen zu bereits schriftlich im Rahmen der Gutachtenerstattung vorgelegten und beantworteten Fragen im Rahmen einer Aufklärungsrüge nicht schon deshalb erfolgen, weil der Kläger subjektiv noch weiteren Erläuterungs- bzw. Aufklärungsbedarf zu bereits beantworteten Fragen sieht (BSG, Beschluss vom 19. April 2017 - B 13 R 339/16 B -, juris, Rn. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2021 - L 17 U 228/16

    Keine Weitergewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Insbesondere muss eine nochmalige mündliche Befragung des Sachverständigen zu bereits schriftlich im Rahmen der Gutachtenerstattung vorgelegten und beantworteten Fragen im Rahmen einer Aufklärungsrüge nicht schon deshalb erfolgen, weil der Kläger subjektiv noch weiteren Erläuterungs- bzw. Aufklärungsbedarf zu bereits beantworteten Fragen sieht (BSG, Beschluss vom 19.04.2017 - B 13 R 339/16 B - juris Rn. 11).
  • SG Darmstadt, 03.06.2020 - S 30 U 106/14
    Insbesondere muss eine nochmalige mündliche Befragung des Sachverständigen zu bereits schriftlich im Rahmen der Gutachtenerstattung vorgelegten Fragen im Rahmen einer Aufklärungsrüge nicht schon deshalb erfolgen, weil der Kläger subjektiv noch weiteren Erläuterungs- bzw. Aufklärungsbedarf zu bereits beantworteten Fragen sieht (BSG vom 19. April 2017 - B 13 R 339/16 B).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht